Sommerurlaub: Die Fahrschule bleibt vom 7. bis 22. August 2023 geschlossen.

Servicebereich der Fahrschule Drexel

Hier findest du wichtige Infos rund um den Führerschein, kurz und bündig!

Vorteile

Den Führerschein kann man überall machen. Stimmt! Aber bei uns hast du eine Reihe von Vorteilen, die du dir nicht entgehen lassen solltest:

Der neue Online-Trainer

Hier kannst du alle gesetzlichen Prüfungsfragen üben. Wir schicken dir deinen Online-Zugang per Mail zu. Er ist individuell für dich angelegt und mit einem Passwort geschützt.

Kurz gesagt: Du hast die perfekte Vorbereitung auf die PC-Prüfung!

FAQ –Deine Fragen und unsere Antworten

Es gibt viele Fragen rund um den Führerschein, die dir momentan vielleicht durch den Kopf gehen. Hier die wichtigsten Fragen mit den richtigen Antworten! Findest du hier keine Antwort auf deine Frage, dann kontaktiere uns bitte. Wir stehen dir gerne zur Verfügung.

Wir brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel) und 1 EU-Passfoto. Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, benötigen wir noch eine Kopie des Reisepasses deines Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung dieses Erziehungsberechtigten. Das Formular dazu findest du unter den Downloads.

Wir brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Aufenthaltstitel), 1 EU-Passfoto und eine Erste-Hilfe-Bestätigung.

Unter den Downloads kannst du dir das richtige Fahrtenprotokoll herunterladen oder im Fahrschulbüro abholen.

Die ausgefüllten Fahrtenprotokolle sind zu den begleitenden Schulungen mitzubringen und spätestens 10 Tage vor deiner Fahrprüfung im Fahrschulbüro abzugeben.

Laut Gesetz gibt es eine Anwesenheitspflicht. Wenn du einen Theoriekurs versäumst, dann ist dieser Theoriekurs ausnahmslos nachzuholen. Wir beraten dich gerne, wann der versäumte Theoriekurs wieder stattfindet!

Über die genauen Voraussetzungen konkret für dich kann dir im ersten Schritt nur die BH Feldkirch Auskunft geben. Sind alle rechtlichen Schritte mit der BH Feldkirch geklärt, bekommst du von der BH Feldkirch per Post ein Schreiben, unter welchen Bedingungen du einen EU-Führerschein bekommst. In den meisten Fällen ist eine Fahrprüfung vorgeschrieben. Um dich mit den Verkehrsregeln in Österreich vertraut zu machen und dich auf die Fahrprüfung vorzubereiten, ist es sinnvoll, dies mit einem Fahrlehrer zu üben.

Wenn du die Führerscheinuntersuchung absolviert hast, dann bring  bitte den Original-Befund umgehend zur BH Feldkirch.

Abgabefristen:

  • Befunde für die PC-Prüfung | mindestens drei Tage davor,
  • Befunde für die Fahrprüfung | mindestens eine Woche davor,
  • Befunde für Übungsfahrten / Ausbildungsfahrten | mindestens drei Tage davor.

Mindestens eine Woche vor deiner Fahrprüfung im Fahrschulbüro damit die Freigabe zur Prüfung erfolgen kann.

Als spezielles Service für dich bieten wir dir in der Fahrschule regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Wenn du bereits eine Erste-Hilfe-Bestätigung hast, dann bringe diese Bestätigung bitte gleich zur Anmeldung mit, spätestens aber eine Woche vor deiner Fahrprüfung.

Nein. Während der Übungsfahrten („L“) und Ausbildungsfahrten („L17“) ist die Bewilligung der Behörde immer mitzuführen und diese Fahrten sind nur in Österreich erlaubt. Beachte bitte auch, dass diese Bewilligung ein Ablaufdatum hat und nicht verlängert werden kann!

Ein Fahrschulwechsel innerhalb Österreichs ist in jeder Ausbildungsphase immer möglich. Bereits absolvierte Ausbildungsteile werden auch beim Wechsel der Fahrschule anerkannt, sofern sie noch gültig sind. Die Fahrschule muss dir eine Ausbildungsbestätigung geben, die wir benötigen, um die absolvierten Ausbildungsteile anrechnen zu können. Für Perfektionsfahrten ist keine Ausbildungsbestätigung notwendig.

Ja. Aus unserer langjährigen Erfahrung haben wir festgestellt, dass Blockkurse beste Erfolge garantieren. Dazu hat es noch den großen Vorteil, dass du dir nicht viele Wochen lang für die Theoriekurse Zeit einplanen musst und schneller die PC-Prüfung ablegen kannst.

Sofort nach deiner bestandenen Fahrprüfung bekommst du vom Fahrprüfer / der Fahrprüferin (bei Moped und Mopedauto ab dem 15. Geburtstag von der Fahrschule) deinen vorläufigen Führerschein und den Erlagschein für die Behördengebühren. Sobald du die Behördengebühren an die BH überwiesen hast, wird die Produktion deines Scheckkarten-Führerscheines in Auftrag gegeben und dir per Post zugeschickt. Mit dem vorläufigen Führerschein darfst du sofort fahren, aber nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis und innerhalb Österreichs. Der vorläufige Führerschein gilt vier Wochen.

Wenn du bereits einen Führerschein einer anderen Klasse besitzt, solltest du diesen dem Fahrprüfer bei bestandener Fahrprüfung abgeben. Wenn du deinen bisherigen Führerschein verloren hast oder er dir gestohlen wurde, ist die behördliche Bestätigung vorzulegen.

Auf dem vorläufigen Führerschein sind auch alle bisherigen Führerscheinklassen, die du bereits besitzt, eingetragen. Aber bitte beachte, dass der vorläufige Führerschein nur im Inland gültig ist!

Vorarlberger Fahrprüfer / Fahrprüferinnen werden von der Behörde bestellt und im Rotationssystem allen Fahrschulen zugeteilt. Keine Fahrschule weiß im Vorhinein, welcher Fahrprüfer oder welche Fahrprüferin bei welcher Fahrschule wann prüfen wird. Er oder sie ist dann einfach pünktlich zum jeweiligen Prüfungstermin ohne Vorankündigung in der Fahrschule.

Die Fahrprüfung hat sich in den letzten Jahren sehr in Richtung Gerechtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Gleichheit entwickelt. Dein Fahrprüfer / deine Fahrprüferin hat strenge gesetzliche Vorgaben. Es wird ein Prüfungsprotokoll erstellt, das dein Können zum Prüfungszeitpunkt abbildet. Daher gelangt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin zu einem eindeutigen und nachvollziehbaren Ergebnis. Du wirst in deinen Fahrstunden bestens auf die Prüfungssituation vorbereitet!

Eine Führerscheinuntersuchung ist 18 Monate gültig. Ausbildungsteile verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Ausbildung länger als 18 Monate unterbrochen wird. In dem Fall müssen diese Ausbildungsteile wiederholt werden.

Wenn du die Mehrphasenausbildung nicht innerhalb deiner vorgeschriebenen Frist absolvierst, bekommst du von der BH Feldkirch ein Erinnerungsschreiben mit einer Nachfrist. Wenn du die Mehrphasenausbildung in dieser Nachfrist nicht absolvierst, droht der Führerscheinentzug bis die Absolvierung der Mehrphasenausbildung der BH Feldkirch nachgewiesen wurde. Dauert dieser Führerscheinentzug länger als 18 Monate, wird dir eine neuerliche Fahrprüfung vorgeschrieben.

Neben den Ausbildungskosten bei uns fallen noch sogenannte „Fremdkosten“ an. Fairness und Transparenz heißt, dass wir dir hier alle Kosten auflisten, die dich sonst noch treffen werden:

  • Prüfungsgebühren (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch)
    • PC-Prüfung pro Prüfungsmodul | 5,50 Euro
  • Fahrprüfung (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch)
    • für die Klassen A1, A2, A, B, BE oder F jeweils | 60,00 Euro
  • Führerscheingebühren (Bund und Land)
    • Verwaltungsabgaben, Erstausstellung | 60,50 Euro
    • Verwaltungsabgaben, Ausdehnung um eine Klasse | 49,50 Euro
  • Gutachten beim sachverständigen Arzt
    • Führerscheinuntersuchung für die Klassen A1, A2, A, B, BE oder F | 35,00 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs (Johanniter Österreich)
    • 6 Stunden „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Unfalls“ | 65,00 Euro
  • Fahrsicherheitstraining im „Driving Camp“ in Röthis
    • Mehrphasenausbildung PKW | 294,00 Euro
    • Mehrphasenausbildung Motorrad | 317,00 Euro
  • Bescheide (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch)
    • Ausbildungsfahrt L17 (1 oder 2 Begleiter) | 35,10 Euro
    • Übungsfahrt Klasse B (1 oder 2 Begleiter) | 41,60 Euro

Angaben: Stand Dezember 2023 (ohne Gewähr)

Die PC-Prüfung legst du unter Aufsicht der BH Feldkirch auf einem Computer in der Fahrschule ab. Prüfungsfragen, Bilder und Antworten sind dabei in allen Fahrschulen Österreichs gleich. Die nach dem Multiple-Choice-System aufgebauten Fragen werden nach einem Zufallsprinzip ausgewählt.

Modulsystem

Es gibt getrennte Module, jedes dieser Module kann unabhängig von den anderen absolviert werden: Modul GW | Modul A | Modul B | Modul BE | Modul F.

Das Modul GW (Grundwissen) wird nur einmal geprüft. Im Fall der Ausdehnung wird also nur noch das jeweilige „klassenspezifische“ Modul geprüft. Dies gilt bei jeder vorhandenen Lenkberechtigung, ausgenommen beim Mopedführerschein.

Jedes Modul dauert gleich lang (Prüfungszeit 30 Minuten), jedes Modul hat 40 Prüfungsfragen und die gleiche Aufteilung der Fragen. Um ein Modul erfolgreich zu absolvieren, müssen mindestens 80 % erreicht werden.

Identitätsnachweis

Achtung! Die PC-Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du deine Identität mit einem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nachweisen kannst. Also zur Prüfung den Pass nicht vergessen!

Durchkommen ist alles!

Negative Prüfungsergebnisse lassen sich aber leider nicht immer vermeiden. Die behördliche Frist zur Prüfungswiederholung beträgt mindestens zwei Wochen.

Buch / Online

Um die Prüfung besser bestehen zu können, bieten wir dir im Fahrschulbüro Bücher und Online-Zugänge der jeweiligen Klasse an.

LOGIN Prüfungsfragen: https://mmmtest.mmm-software.at
Den dazu notwendigen Login gibt`s im Fahrschulbüro.

Die Fahrprüfung. Der Fahrprüfer / die Fahrprüferin erstellt anhand eines Fahrtenprotokolls ein „nachvollziehbares Gutachten“ in folgenden vier Bereichen:

  • Teil A | Überprüfungen am Fahrzeug
  • Teil B | Übungen im Langsamfahrbereich
  • Teil C | Fahren im Straßenverkehr
  • Teil D | Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt für die Klassen A1, A2, A, B, F sowie BE jeweils mindestens 25 Minuten.

Identitätsnachweis

Achtung! Auch zur Fahrprüfung den Reisepass nicht vergessen.

Durchkommen ist alles!

Negative Prüfungsergebnisse lassen sich aber leider nicht immer vermeiden. Die behördliche Frist zur Prüfungswiederholung beträgt mindestens zwei Wochen.

Auf diesen Seiten findest du die aktuellen Termine:

Derzeit werden bei der PC-Prüfung die Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch angeboten. Unsere Online-Zugänge bieten diese 4 Sprachen an.

Wer den L17-Führerschein macht, der macht Ausbildungsfahrten. Wer den B-Führerschein macht, der macht Übungsfahrten.

Nein, musst du nicht! Die L-Tafeln für die Übungsfahrten und die L17-Tafeln für die Ausbildungsfahrten dürfen auch bleiben, wenn man gerade keine Fahrten durchführt. Für Ausbildungsfahrten darfst du auch, wenn du keine L 17-Tafel hast, eine L-Tafel verwenden.

Wenn es der „richtige“ Kurs war, hat er kein Ablaufdatum und gilt zeitlich unbegrenzt.

Es muss aber auf jeden Fall der Text: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls gemäß § 6 FSG-DV stehen. Mindestdauer: 6 Stunden!

Beispiele von Kursen, die anerkannt werden:

  1. ERSTE HILFE-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden vom Österreichischen Jugendrotkreuz
  2. ROT-KREUZ-Kurs „ERSTE HILFE“ in der Dauer von 6 Stunden
  3. ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ Erste-Hilfe-Führerscheinkurs (6h)
  4. Samariterbund:
    An die KFZ-Behörde Kursbestätigung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles“ im Ausmaß von 6 Stunden.

Die Fahrschule und der Übungsplatz sind problemlos mit Bahn und Bus erreichbar.

  • Bahn
    • Die besten Verbindungen mit der Bahn zum / vom Bahnhof Rankweil können hier www.oebb.at online abgefragt werden.
  • Bus
    • In Rankweil steht ein hervorragendes Busnetz mit vielen Bushaltestellen unter www.vmobil.at zur Verfügung.
    • Die Buslinien „Oberes Rheintal“: 430, 431, 440, 441, 445, 470, 495 und 496 bleiben bei der Fahrschule (Haltestelle Konkordiaplatz) und die Buslinien 430, 440, 445 und 470 beim Übungsplatz (Haltestelle Churer Straße) stehen.