Umschreibung & Wiedererteilung
Umschreibung:
Ausbildungen zur Umschreibung bieten wir grundsätzlich nur in türkischer Sprache an!
Wiedererteilung:
Wiedererteilungen bieten wir grundsätzlich nur in deutscher und türkischer Sprache an!
Wiedererteilung von Führerscheinen
Du hattest ihn und möchtest ihn wieder!
Über die für dich konkreten Voraussetzungen kann dir im ersten Schritt nur die BH Feldkirch rechtlich verbindliche Auskunft geben.
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Telefon +43 5522 3591 0
E-Mail bhfeldkirch@vorarlberg.at
Kundenverkehr (Führerscheine):
Montag bis Freitag von 7.30 – 13.00 Uhr.
NUR nach Voranmeldung und mit Termin.
Online-Terminvereinbarung:
https://www.bh-termine-reservieren.at/feldkirch/
Sind alle rechtlichen Schritte mit der BH Feldkirch geklärt, bekommst du von der BH Feldkirch ein Schreiben, unter welchen Bedingungen du deinen Führerschein (wieder) bekommst. Dieses Schreiben bitte zur Anmeldung mitbringen.
In den meisten Fällen ist eine Fahrprüfung vorgeschrieben.
Um dich mit den Verkehrsvorschriften in Österreich wieder vertraut zu machen und dich auf die Fahrprüfung optimal vorzubereiten, ist es sinnvoll, dies mit einem erfahrenen Fahrer zu üben.
Wir bieten grundsätzlich jede Woche Fahrprüfungen an.
Eine Prüfung für die Wiedererteilung ist aber nur möglich, wenn sprachliche Kommunikation auf Prüfungsniveau zwischen Fahrlehrer und dir erfolgen kann. Daher erlauben wir uns Kundinnen und Kunden abzulehnen, die nicht zumindest das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens beherrschen.
Siehe: https://www.europaeischer-referenzrahmen.de
Da wir keine Fahrlehrer mit Arabisch-, Afghanisch, Urdu-Kenntnissen und dergleichen haben, bieten wir diese Ausbildungsform für Wiedererteiler für diese Sprachen nicht an. Bitte um Verständnis!
VARIANTE für Menschen, die NICHT das Sprachniveau B2 erfüllen:
Falls du einen Begleiter hast, der über jahrelange Fahrerfahrung und einen österreichischen Führerschein verfügt, kannst du nach einer theoretischen Einweisung mit diesem Begleiter für 6 Monate einen Übungsfahrten-Bescheid beantragen. Die Fahrprüfung könnt ihr dann gemeinsam mit eurem Privat-Fahrzeug (nicht Fahrschulfahrzeug!) ablegen.
Umschreibung von ausländischen nicht EU-Führerscheinen
Über die Grenzen zum EU-Führerschein!
Du hast bereits einen Führerschein aus deinem Heimatland und benötigst einen österreichischen EU-Führerschein?
Über die für dich konkreten Voraussetzungen kann dir im ersten Schritt nur die BH Feldkirch rechtlich verbindliche Auskunft geben:
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Telefon +43 5522 3591 0
E-Mail bhfeldkirch@vorarlberg.at
Kundenverkehr (Führerscheine):
Montag bis Freitag von 7.30 – 13.00 Uhr.
NUR nach Voranmeldung und mit Termin.
Online-Terminvereinbarungen:
https://www.bh-termine-reservieren.at/feldkirch/
Sind alle rechtlichen Schritte mit der BH Feldkirch geklärt, bekommst du von der BH Feldkirch ein Schreiben, unter welchen Bedingungen du deinen Führerschein bekommst. Dieses Schreiben bitte zur Anmeldung mitbringen.
In den meisten Fällen ist eine Fahrprüfung vorgeschrieben.
Um dich mit den Verkehrsvorschriften in Österreich vertraut zu machen und dich auf die Fahrprüfung optimal vorzubereiten, ist es sinnvoll, dies mit einem erfahrenen Fahrer zu üben. Jahrelange Fahrpraxis aus dem Herkunftsland bedeutet nicht, dass du die Fahrprüfung bei einer Umschreibung automatisch bestehst!
Wir bieten grundsätzlich jede Woche Fahrprüfungen an.
Eine Umschreiberprüfung ist aber nur möglich, wenn sprachliche Kommunikation auf Prüfungsniveau zwischen Fahrlehrer und dir erfolgen kann. Daher erlauben wir uns Kundinnen und Kunden abzulehnen, die nicht zumindest das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens beherrschen.
Siehe: https://www.europaeischer-referenzrahmen.de
Da wir keine Fahrlehrer mit Arabisch-, Afghanisch, Urdu-Kenntnissen und dergleichen haben, bieten wir diese Ausbildungsform für Umschreiber für diese Sprachen nicht an. Bitte um Verständnis!
VARIANTE für Menschen, die NICHT das Sprachniveau B2 erfüllen:
Falls du einen Begleiter hast, der über jahrelange Fahrerfahrung und einen österreichischen Führerschein verfügt, kannst du nach einer theoretischen Einweisung (wenn gewünscht, in türkischer Sprache) mit diesem Begleiter für 6 Monate einen Übungsfahrten-Bescheid beantragen. Die Fahrprüfung könnt ihr dann gemeinsam mit eurem Privat-Fahrzeug (nicht Fahrschulfahrzeug!) ablegen.