Sommerurlaub: Die Fahrschule bleibt vom 7. bis 22. August 2023 geschlossen.

Fahrprüfung

Die Fahrprüfung setzt eine positiv absolvierte PC-Prüfung und das Erreichen des jeweiligen Mindestalters voraus.
Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Straßenverkehr) beträgt für die Klassen A1, A2, B und BE mindestens 25 Minuten, für die Klasse F weniger. 
Die Fahrprüferin / der Fahrprüfer erstellt anhand eines Fahrtenprotokolls ein „nachvollziehbares Gutachten“ in den folgenden vier Bereichen:

  • Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
  • Teil B: Übungen im Langsamfahrbereich
  • Teil C: Fahren im Straßenverkehr
  • Teil D: Besprechung von erlebten Situationen.

Identitätsnachweis

Achtung! Die Fahrprüfung kann nur abgenommen werden, wenn du deine Identität mit einem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nachweisen kannst.

Durchkommen ist alles!

Negative Prüfungsergebnisse lassen sich aber leider nicht immer vermeiden. Die behördliche Frist zur Prüfungswiederholung beträgt mindestens zwei Wochen. Dein Fahrlehrer berät dich gerne weiter.

Kommende Termine

Aktuell gibt es keine Termine zu diesem Kurs.

Die Übersicht im Kalender

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