Die Fahrprüfung setzt eine positiv absolvierte PC-Prüfung und das Erreichen des jeweiligen Mindestalters voraus.
Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Straßenverkehr) beträgt für die Klassen A1, A2, B und BE mindestens 25 Minuten, für die Klasse F weniger.
Die Fahrprüferin / der Fahrprüfer erstellt anhand eines Fahrtenprotokolls ein „nachvollziehbares Gutachten“ in den folgenden vier Bereichen:
Achtung! Die Fahrprüfung kann nur abgenommen werden, wenn du deine Identität mit einem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nachweisen kannst.
Wegen Corona bitte zur Prüfung auch unbedingt die FFP2-Maske mitbringen!
Negative Prüfungsergebnisse lassen sich aber leider nicht immer vermeiden. Die behördliche Frist zur Prüfungswiederholung beträgt mindestens zwei Wochen. Dein Fahrlehrer berät dich gerne weiter.
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Betriebsurlaub
Die Fahrschule bleibt vom 23. Dezember 2022 bis 9. Jänner 2023 geschlossen.